GESELLSCHAFT · 3. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Eigentum verpflichtet – gilt das nicht auch für Vermieter?

Wenn aus Wohnraum und Geschäftsräumen reine Renditeobjekte werden

Wohnhaus als Symbol für die gesellschaftliche Verantwortung von Vermietern

Wir beklagen steigende Mieten, fehlende Wohnungen, verödende Innenstadtädte und kleine Betriebe, die ihre Standorte aufgeben müssen. Die Verantwortung dafür wird meistens beim Staat gesucht. Das stimmt – aber es ist nur ein Teil der Wahrheit. Es muss auch die Frage erlaubt sein, ob sich alle Vermieter von Wohnungen und Geschäftsräumen noch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind.

Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist gesellschaftlich verantwortlich

Gerade in angespannten Wohnungsmärkten entsteht ein erhebliches Machtgefälle. Wer eine Wohnung benötigt, kann auf das Gut „Wohnen“ nicht einfach verzichten. In Deutschland lebten 2025 rund 52,8 Prozent der Bevölkerung zur Miete. Bereits 2022 mussten Hauptmieterhaushalte durchschnittlich etwa 28 Prozent ihres Nettoeinkommens allein für die Bruttokaltmiete aufwenden. Bei einkommensschwachen Haushalten, Studierenden und Alleinerziehenden fällt die Belastung häufig wesentlich höher aus.

Wenn eine Wohnung nach einem Mieterwechsel nicht deshalb deutlich teurer wird, weil sie verbessert wurde oder die Kosten entsprechend gestiegen sind, sondern allein deshalb, weil der Markt es zulässt, stellt sich eine einfache Frage:

Wird hier eine wirtschaftlich notwendige Miete verlangt – oder wird die Notlage anderer möglichst gewinnbringend genutzt?

Diese Frage ist keine juristische, sondern zunächst eine moralische.

Der Marktpreis ist nicht automatisch ein fairer Preis

Der häufige Satz „Das ist eben der Markt“ greift zu kurz. Ein Markt ist nur dann einigermaßen fair, wenn beide Seiten tatsächlich wählen können. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt hat der Wohnungssuchende diese Wahl häufig nicht.

Das Grundgesetz erkennt gerade deshalb die besondere soziale Bindung von Eigentum an. Auch das Bundesverfassungsgericht betont: Je stärker ein Eigentumsobjekt einen sozialen Bezug und eine soziale Funktion hat, desto weiter darf seine Nutzung gesetzlich begrenzt werden. Bei Mietwohnungen ist dieser soziale Bezug besonders ausgeprägt.

Eine Wohnung ist eben nicht nur ein handelbarer Vermögensgegenstand. Sie ist Lebensmittelpunkt, Schutzraum und Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe.

Bei Geschäftsräumen wird das Problem unterschätzt

Noch weniger diskutiert wird die Verantwortung der Vermieter von Ladenlokalen, Praxen, Werkstätten, Büros und Gaststätten.

Im Gewerbemietrecht gelten wesentliche Schutzregelungen des Wohnraummietrechts nicht. Es bestehen grundsätzlich weder eine Mietpreisbremse noch vergleichbare Vorschriften zur Begrenzung der Miethöhe.

Doch überhöhte Gewerbemieten haben Folgen, die weit über das einzelne Vertragsverhältnis hinausgehen: Kleine Geschäfte und Gaststätten verschwinden. Arztpraxen, Therapeuten und soziale Einrichtungen können sich zentrale Standorte nicht mehr leisten. Handwerksbetriebe werden aus den Städten verdrängt. Innenstädte verlieren ihre Vielfalt.

Ein Vermieter kann mit seiner Mietpolitik deshalb darüber mitentscheiden, ob ein Stadtviertel lebendig und vielfältig bleibt – oder ob es zu einer austauschbaren Ansammlung von Ketten, Büros, Ferienwohnungen und leer stehenden Flächen wird.

Verantwortung liegt nicht nur bei privaten Kleinvermietern

Dabei wäre es falsch, alle Vermieter über einen Kamm zu scheren. Viele private Eigentümer vermieten über Jahre zu moderaten Preisen, kümmern sich persönlich um ihre Häuser und verzichten bewusst auf die maximal erzielbare Miete.

Der größere Renditedruck kann vielmehr dort entstehen, wo Immobilien Teil anonymer Anlageportfolios sind. Für Fonds, große Immobiliengesellschaften oder internationale Investoren ist eine Wohnung häufig weniger ein Zuhause als eine Position in einer Kalkulation.

Entscheidend ist nicht, wer vermietet, sondern nach welchen Grundsätzen vermietet wird.

Auch der Staat darf sich nicht herausreden

Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums entlässt den Staat allerdings nicht aus seiner eigenen Verantwortung. Wenn Bauland knapp gehalten wird, Genehmigungen Jahre dauern, sozialer Wohnungsbau zurückgeht und das Bauen durch Auflagen immer teurer wird, kann die Politik die Folgen nicht einfach den Vermietern zuschieben.

Eine faire Mietordnung benötigt beide Seiten: Eigentümer, die nicht jede Knappheit maximal ausnutzen – und einen Staat, der endlich dafür sorgt, dass Knappheit nicht zum Dauerzustand wird.

Fazit

Vielleicht sollten wir Vermietung künftig nicht allein danach beurteilen, ob sie gesetzeskonform und wirtschaftlich rentabel ist. Wir sollten zusätzlich fragen:

Trägt diese Form der Vermietung dazu bei, dass Menschen wohnen, Unternehmen bestehen und Städte lebendig bleiben können?

„Eigentum verpflichtet“ ist kein Aufruf zur Enteignung und kein Verbot wirtschaftlichen Erfolgs. Es ist die Erinnerung daran, dass Eigentum immer auch Wirkungen auf andere Menschen hat.

Wer mit einem knappen und existenziell wichtigen Gut Geld verdient, trägt mehr Verantwortung als jemand, der irgendein beliebiges Produkt verkauft.