WIRTSCHAFT · 2026-10-18 · 8 min Lesezeit

Erbschaftsteuer: Muss der Staat beim Tod noch einmal zugreifen?

Eigentum schützen. Familien stärken. Lebenswirklichkeit anerkennen.

Erbschaftsteuer Reform – Quo Vadis Deutschland

Erbschaftsteuer Reform: Quo Vadis Deutschland schlägt höhere Freibeträge, moderate Steuersätze und eine 10-Prozent-Obergrenze vor. Wer ein Leben lang Steuern gezahlt hat, verdient ein faires Modell bei der Vermögensweitergabe an die Familie.

Bereits versteuertes Vermögen – und dann nochmal?

Wer ein Leben lang gearbeitet, gespart, Steuern bezahlt und Vermögen aufgebaut hat, möchte dieses häufig an seine Kinder, seinen Ehepartner oder einen langjährigen Lebensgefährten weitergeben.

Doch mit dem Tod entsteht eine neue Steuerpflicht. Nicht selten trifft sie Vermögen, das aus bereits versteuertem Einkommen entstanden ist.

Zwar handelt es sich rechtlich nicht um eine klassische Doppelbesteuerung: Die Einkommensteuer belastet den Erblasser, die Erbschaftsteuer den Vermögenserwerb des Erben. Wirtschaftlich kann jedoch eine erneute Belastung desselben Vermögens entstehen.

Die Frage ist deshalb nicht nur, ob Erbschaften besteuert werden dürfen, sondern wie hoch diese Belastung sein sollte.

Unser Reformvorschlag: Eine maßvolle Erbschaftsteuer

Quo Vadis Deutschland stellt ein Reformmodell zur Diskussion, das drei Ziele miteinander verbindet:

1. Bereits versteuertes Vermögen bei der Weitergabe schützen.

2. Familien, Lebenspartner und mittelständische Unternehmen entlasten.

3. Große Vermögensübertragungen weiterhin angemessen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligen.

Dazu schlagen wir hohe Freibeträge, moderate progressive Steuersätze und eine steuerliche Obergrenze vor.

1. Deutlich höhere Freibeträge

Die Freibeträge gelten jeweils zwischen einem Erblasser und einem Erben:

| Erbengruppe | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner | 1.500.000 € |
| Nicht eingetragene Lebensgemeinschaft (ab 5 Jahren, nachgewiesen durch Testament) | 1.500.000 € |
| Kinder (einschl. Adoptiv- und Stiefkinder) | 1.000.000 € |
| Enkelkinder | 500.000 € |
| Eltern und Großeltern | 300.000 € |
| Geschwister | 250.000 € |
| Nichten und Neffen | 150.000 € |
| Sonstige Erben | 150.000 € |

Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden auf den jeweiligen Freibetrag angerechnet. Die Freibeträge werden regelmäßig an die Inflation angepasst.

Niedrigere Steuersätze – maximal 10 Prozent Gesamtbelastung

Oberhalb der Freibeträge sollen moderate, progressive Steuersätze gelten. Je nach Verwandtschaftsverhältnis und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs liegen diese in unserem Modell zwischen 5 und 25 Prozent.

Die entscheidende Neuerung: Die tatsächlich zu zahlende Erbschaftsteuer darf höchstens 10 Prozent des gesamten geerbten Nettovermögens betragen.

Wer beispielsweise fünf Millionen Euro von einem Elternteil erbt, hätte nach unserem Modell einen Freibetrag von einer Million Euro. Die rechnerische Steuer nach den progressiven Stufen läge bei 365.000 Euro – also bei 7,3 Prozent des gesamten Erbes.

Bei noch größeren Erbschaften würde die Obergrenze eine übermäßige steuerliche Belastung verhindern. Damit wäre für jeden Bürger eine klare Grenze erkennbar.

Langjährige Lebensgemeinschaften endlich berücksichtigen

Besonders reformbedürftig erscheint die Behandlung nicht verheirateter Lebenspartner.

Zwei Menschen können 30 oder 40 Jahre zusammenleben, füreinander sorgen und gemeinsam Vermögen aufbauen. Dennoch wird der überlebende Partner nach geltendem Erbschaftsteuerrecht grundsätzlich wie eine nicht verwandte Person behandelt. Das entspricht nicht immer der heutigen Lebenswirklichkeit.

Unser Vorschlag: Eine nachweislich mindestens fünfjährige Lebensgemeinschaft soll erbschaftsteuerlich einer Ehe gleichgestellt werden können.

Als wichtiger Nachweis könnte eine ausdrückliche Erklärung des Erblassers in seinem Testament dienen. Darin bestätigt er, seit wann die Lebensgemeinschaft besteht und dass beide Partner dauerhaft Verantwortung füreinander übernommen haben.

Diese Erklärung soll eine gesetzliche Vermutung begründen. Nur bei konkreten Zweifeln wären zusätzliche Nachweise erforderlich.

So könnte der Staat gelebte Verantwortung anerkennen, ohne Bürger zu einer Eheschließung oder zu einer umfassenden Offenlegung ihres Privatlebens zu zwingen.

Das Familienheim darf nicht zum Steuerproblem werden

Wer nach dem Tod seines Partners im gemeinsamen Haus wohnen bleiben möchte, darf nicht allein wegen der Erbschaftsteuer zum Verkauf gezwungen werden.

Deshalb sieht unser Konzept eine besondere Begünstigung selbst genutzter Immobilien vor. Sie soll für Ehepartner ebenso gelten wie für anerkannte langjährige Lebenspartner.

Auch langfristige Steuerstundungen müssen möglich sein, wenn die sofortige Zahlung wirtschaftlich nicht tragbar wäre.

Unternehmen und Arbeitsplätze schützen

Das Vermögen eines Unternehmens besteht häufig aus Gebäuden, Maschinen, Anlagen und Beteiligungen – nicht aus frei verfügbarem Geld.

Eine Erbschaftsteuer darf deshalb nicht dazu führen, dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen allein zur Begleichung der Steuer verkauft oder zerschlagen werden müssen.

Wir schlagen langfristige Zahlungsfristen von bis zu 20 Jahren vor, verbunden mit nachvollziehbaren Voraussetzungen für die Fortführung des Betriebs.

Was ist mit der Chancengerechtigkeit?

Natürlich gibt es ein berechtigtes Gegenargument: Wer Millionen erbt, erhält einen wirtschaftlichen Vorsprung, den andere Menschen nicht haben.

Eine Erbschaftsteuer kann dazu beitragen, solche Unterschiede abzumildern. Auch die Finanzierung öffentlicher Leistungen muss berücksichtigt werden.

Doch Chancengerechtigkeit allein beantwortet nicht die Frage, wie hoch eine zusätzliche Belastung bereits aufgebauten Vermögens sein darf.

Unser Reformmodell gewichtet deshalb Eigentumsschutz, familiäre Verantwortung und Planbarkeit stärker als eine möglichst hohe Besteuerung großer Erbschaften.

Welche Auswirkungen dies auf Steuereinnahmen und Vermögensverteilung hätte, müsste vor einer Umsetzung unabhängig untersucht werden.

Fazit

Eine gerechte Erbschaftsteuer muss nicht möglichst hoch, sondern nachvollziehbar, maßvoll und verlässlich sein.

Sie sollte die Lebensleistung des Erblassers respektieren, Familien und langjährige Lebensgemeinschaften schützen und wirtschaftliche Substanz erhalten.

Der Staat hat ein legitimes Interesse an Steuereinnahmen. Ebenso legitim ist das Interesse der Bürger, ihr bereits aufgebautes Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben.

Unsere Leitfrage lautet deshalb: Warum sollte der Tod eines Menschen für den Staat Anlass sein, einen erheblichen Teil seines bereits versteuerten Vermögens erneut zu beanspruchen?

Eine moderne Erbschaftsteuer sollte auf diese Frage eine überzeugende und gerechte Antwort geben.

Quo Vadis Deutschland – Eigentum schützen. Familien stärken. Lebenswirklichkeit anerkennen.