POLITIK · 7. September 2026 · 9 Min. Lesezeit

Unternehmensgründung: Wie schwer macht Deutschland das Gründen?

QUO-VADIS-STAATSCHECK #02 · Wir testen nicht den Bürger. Wir testen den Staat.

Unternehmensgründung in Deutschland – digitale GmbH-Gründung im Vergleich zu Estland

Unternehmensgründung in Deutschland: Wie viele Behörden, Portale und Schritte braucht es wirklich? Der Staatscheck testet nicht den Gründer – sondern den Staat.

Deutschland braucht Unternehmer

Menschen, die eine Idee haben, ein Risiko eingehen, investieren, Arbeitsplätze schaffen und vielleicht aus einem kleinen Unternehmen irgendwann einen neuen Mittelständler oder sogar Weltmarktführer machen.

Politiker nahezu aller Parteien betonen deshalb regelmässig, wie wichtig Gründer, Start-ups und Unternehmertum für Deutschland sind.

Aber dann kommt der Gründer mit seiner Idee beim Staat an.

Und deshalb stellen wir in unserem zweiten Quo-Vadis-Staatscheck eine sehr einfache Frage:
Wie einfach macht Deutschland es einem Menschen, aus einer guten Idee ein Unternehmen zu machen?

Die Antwort fällt gemischt aus.

Deutschland hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der digitalen Unternehmensgründung gemacht.

Aber von unserem Idealbild
"Eine Gründung - ein Portal - eine Dateneingabe - fertig"
sind wir noch entfernt.

Was wir wissen

Wer heute in Deutschland eine GmbH oder UG gründen möchte, muss längst nicht mehr für jeden Schritt persönlich beim Notar erscheinen.

Über das offizielle Onlineportal der Bundesnotarkammer können GmbHs und UGs inzwischen digital gegründet werden. Der Notartermin kann online stattfinden; der Notar erstellt die notwendigen Dokumente und übernimmt auch die Anmeldung zum Handelsregister.

Das ist ein erheblicher Fortschritt.

Deutschland kann also digitale Unternehmensgründung.

Doch eine Unternehmensgründung besteht nicht allein aus dem Notartermin. Je nach Unternehmen kommen weitere Vorgänge hinzu:


Und damit entsteht unser eigentliches Problem:
Deutschland hat viele einzelne Verfahren digitalisiert - aber daraus noch nicht überall einen einzigen durchgängigen Gründungsprozess gemacht.

Digitalisierung ist mehr als ein Online-Formular

Genau wie bei unserem ersten Staatscheck zur Baugenehmigung müssen wir deshalb zwischen zwei Dingen unterscheiden:

Kann ich etwas digital beantragen?
und
Ist der gesamte dahinterliegende Prozess digital organisiert?

Das ist nicht dasselbe.

Ein Gründer sollte Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Unternehmenßitz oder Gesellschaftsdaten möglichst ein einziges Mal eingeben müssen.

Danach sollte der Staat diese Daten - unter Beachtung von Datenschutz und Zugriffsrechten - dort verwenden können, wo sie für den Gründungsprozess benötigt werden.

Unser Grundsatz lautet deshalb:
Nicht der Bürger sollte die Daten zwischen Behörden transportieren. Die Daten sollten zwischen den zuständigen Stellen fließen.

Der Blick nach Estland

Ein Portal für das Unternehmen

Estland zeigt besonders konsequent, wie eine digitale Unternehmensverwaltung aussehen kann.

Das staatliche e-Business Register bündelt zentrale Unternehmensregisterfunktionen in einer digitalen Umgebung.

Unternehmer können dort unter anderem Gesellschaften gründen, Daten ändern, Dokumente einreichen und Jahresberichte übermitteln.

Voraussetzung für die vollständig elektronische Gründung ist eine geeignete digitale Identität beziehungsweise Signatur.

Das Entscheidende ist dabei weniger, ob eine Gründung nun einige Stunden oder einen Tag benötigt. Entscheidend ist die Philosophie:

Der Unternehmer bekommt einen digitalen Zugang zum Staat - statt für jeden Verwaltungsschritt eine neue Behördenwelt kennenlernen zu müssen.

Das estnische Register ist damit nicht einfach ein digitalisiertes Formular.
Es ist eine digitale Infrastruktur für Unternehmen.

Der Blick in die Niederlande

Zentraler Einstieg - aber auch dort nicht alles digital

Auch die Niederlande organisieren den Einstieg in die Selbstständigkeit vergleichsweise übersichtlich über die Handelskammer KVK und das Unternehmensregister.

Bei einem Einzelunternehmen beginnt die Anmeldung online. Das Formular selbst lässt sich laut KVK in ungefähr 15 Minuten ausfüllen.

Allerdings zeigt dieses Beispiel zugleich, warum wir bei internationalen Vergleichen vorsichtig sein wollen:
Für die endgültige Registrierung eines Einzelunternehmens ist grundsätzlich noch ein Termin bei einer KVK-Geschäftsstelle vorgesehen, bei dem unter anderem die Identität kontrolliert wird.

Auch die Niederlande sind also nicht in jeder Konstellation vollständig digital.

Aber der Prozess wirkt aus Sicht des Gründers stärker gebündelt.

Nicht darum, irgendein anderes Land zum Paradies zu erklären.
Sondern darum: Was funktioniert dort besser - und was können wir übernehmen?

Unser Staatscheck

Wir bewerten wieder nach denselben vier Kriterien wie beim Staatscheck #01.

Digitalisierung: 2,0 von 3 Punkten
Deutschland hat erhebliche Fortschritte gemacht. Selbst GmbH- und UG-Gründungen können inzwischen über notarielle Onlineverfahren digital abgewickelt werden. Was fehlt, ist die vollständige digitale Verzahnung aller weiteren Gründungsschritte.

Geschwindigkeit: 1,5 von 3 Punkten
Einzelne Schritte können schnell funktionieren. Aber der Gründer benötigt nicht nur einen schnellen Notartermin oder eine schnelle Gewerbeanmeldung. Entscheidend ist: Wann ist der gesamte notwendige staatliche Gründungsprozess abgeschlossen? Dafür fehlt ein einheitliches bundesweites Leistungsversprechen.

Einfachheit: 1,0 von 2 Punkten
Das größte Defizit liegt aus unserer Sicht in der Zahl unterschiedlicher Verfahren und Ansprechpartner. Ein Gründer sollte nicht wissen müssen, welche Behörde welche Information benötigt. Das ist Organisationswissen des Staates - nicht die Aufgabe des Unternehmers.

Transparenz: 1,5 von 2 Punkten
Informationen zur Unternehmensgründung sind umfangreich verfügbar. Aber es fehlt das eine zentrale digitale Cockpit, das dem Gründer anzeigt:


Der Gründer sollte jederzeit wissen: Wo steht meine Gründung?

Unser Vorschlag: Die 24-Stunden-Gründung

Unser Ziel wäre ausgesprochen ambitioniert:
Ein Unternehmen - ein Portal - 24 Stunden

Dabei bedeutet 24 Stunden ausdrücklich nicht, dass jede denkbare Unternehmensgründung einschließlich komplexer Genehmigungen innerhalb eines Tages abgeschlossen sein muss.

Eine Chemiefabrik ist etwas anderes als eine Unternehmensberatung.

Unser Leistungsversprechen sollte deshalb für eine einfache Standardgründung ohne besondere Genehmigungserfordernisse gelten.

Der Gründer meldet sich einmal an.
Er weist einmal seine Identität nach.
Er gibt seine Daten einmal ein.
Er bezahlt notwendige Gebühren online.
Danach übernimmt der Staat.

Einmal eingeben - mehrfach nutzen:
1. Identität digital bestätigen
2. Unternehmen definieren (Name, Rechtsform, Sitz, Gesellschafter, Tätigkeit)
3. Daten einmal eingeben - keine erneute Eingabe bei unterschiedlichen Stellen
4. Staatliche Prüfungen parallel starten - nicht nacheinander
5. Ergebnis im Gründer-Cockpit - der Gründer sieht jederzeit den Status seines Vorgangs

Und was bringt das?

Eine 24-Stunden-Gründung macht aus einer schlechten Geschaeftsidee keine gute.
Sie beschafft kein Wagniskapital.
Sie findet keine Kunden.
Und sie garantiert keinem Unternehmen Erfolg.

Aber der Staat kann etwas anderes garantieren:
Dass er einem Menschen, der unternehmerisch tätig werden möchte, nicht unnötig im Weg steht.

Deutschland diskutiert über Wachstum, Innovation, Fachkräfte und Wettbewerbsfähigkeit.

Dann sollte Unternehmensgründung eine der einfachsten staatlichen Leistungen überhaupt sein.

Denn jedes Unternehmen beginnt irgendwann mit einem Menschen, der sagt:
Ich mache es.

Der Staat sollte darauf nicht mit einem Stapel Zuständigkeiten antworten.
Sondern mit:
Dann legen wir los.

KI-unterstützte Recherche · Quellen redaktionell geprüft · Bewertung durch quo vadis Deutschland

Was wäre vernünftig?

Verbesserungsbedarf: 6,0 / 10 Punkten. Deutschland hat Fortschritte gemacht - aber der Gründungsprozess muss konsequent aus der Perspektive des Gründers gedacht werden, nicht aus der Perspektive der Behörden.

Fazit

Deutschland: 6,0 / 10 Punkten

Deutschland kann Unternehmensgründung. Deutschland kann inzwischen sogar wesentliche Bestandteile davon digital. Aber Deutschland denkt den Gründungsprozess noch zu häufig aus der Perspektive seiner Institutionen - statt aus der Perspektive des Gründers.

Unsere Zielzeit: 24 Stunden
Unser Grundsatz: Ein Portal. Eine Identität. Eine Dateneingabe. Parallele Bearbeitung. Eine Stoppuhr.

Wir testen nicht den Bürger. Wir testen den Staat.