Hält der Staat seine eigenen Arbeitschutzregeln ein?
QUO-VADIS-STAATSCHECK #11 · Pilotanalyse: 10 öffentliche Arbeitgeber im Transparenzcheck
Die Rechtslage
Seit 2013 werden psychische Belastungen bei der Arbeit in § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitschutzgesetz ausdrücklich als möglicher Gefährdungsfaktor genannt.
Damit gilt auch für öffentliche Arbeitgeber:
Psychische Belastungen müssen bei der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.
Eine bloße Mitarbeiterbefragung reicht dafür nicht zwangsläufig aus.
Entscheidend ist der Prozess:
Belastungen ermitteln → beurteilen → Maßnahmen festlegen → umsetzen → Wirksamkeit überprüfen → dokumentieren und fortschreiben.
Unser Prüfverfahren
Wir haben zehn öffentliche Arbeitgeber aus unterschiedlichen Bereichen ausgewählt:
Bundesministerien, Bundesbehörden, Sozialversicherung, Kommune, Landkreis und Universität.
Jede Institution wurde anhand von fünf Fragen untersucht:
1. Durchführung
Ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nachweisbar?
2. Aktualität
Ist erkennbar, wann sie zuletzt durchgeführt oder aktualisiert wurde?
3. Reichweite
Ist nachvollziehbar, welche Beschäftigten oder Tätigkeitsbereiche einbezogen wurden?
4. Konsequenzen
Ist erkennbar, dass aus den Ergebnissen Maßnahmen abgeleitet wurden?
5. Wirksamkeitskontrolle
Wird überprüft, ob die Maßnahmen tatsächlich etwas bewirken?
Unsere Bewertungsskala
Umsetzungsampel:
🟢 nachvollziehbar umgesetzt
🟡 Umsetzung erkennbar, Nachweis aber unvollständig oder nicht aktuell
🔴 belastbare Hinweise auf fehlende bzw. unzureichende Umsetzung
⚪ öffentlich nicht feststellbar
Wichtig: ⚪ bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Behörde ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt. Es bedeutet lediglich, dass wir dies anhand öffentlich zugänglicher Informationen nicht ausreichend überprüfen konnten.
Transparenz:
⭐⭐⭐⭐⭐ sehr gut nachvollziehbar
⭐⭐⭐⭐ gut nachvollziehbar
⭐⭐⭐ teilweise nachvollziehbar
⭐⭐ kaum nachvollziehbar
⭐ öffentlich praktisch nicht nachvollziehbar
Das Ergebnis der Pilotanalyse
Bundeskanzleramt: Umsetzung 🟢* | Transparenz ⭐⭐ | Bundesweites Monitoring bestätigt Umsetzung; individueller Nachweis kaum öffentlich
Bundesinnenministerium: Umsetzung 🟢 | Transparenz ⭐⭐⭐⭐ | Eigene Berichterstattung zur regelmäßigen Durchführung
Bundesarbeitsministerium: Umsetzung 🟢* | Transparenz ⭐⭐⭐ | Umsetzung über Bundesmonitoring belegt, Details zur eigenen Durchführung begrenzt
Bundeswirtschaftsministerium: Umsetzung 🟢* | Transparenz ⭐⭐ | Heute vom positiven Bundesmonitoring erfasst; institutionsbezogene Details fehlen
Bundesgesundheitsministerium: Umsetzung 🟢* | Transparenz ⭐⭐ | Umsetzung grundsätzlich belegt, eigene aktuelle Durchführung wenig transparent
Bundesagentur für Arbeit: Umsetzung 🟢 | Transparenz ⭐⭐⭐⭐⭐ | Verfahren und Einbindung in Gesundheitstrategie gut nachvollziehbar
Deutsche Rentenversicherung Bund: Umsetzung 🟡 | Transparenz ⭐⭐⭐ | Verfahren dokumentiert, öffentlich auffindbarer Nachweis teilweise älteren Datums
Landeshauptstadt München: Umsetzung 🟢 | Transparenz ⭐⭐⭐⭐⭐ | Prozess, Methodik, Maßnahmen und Evaluation besonders transparent dargestellt
Landratsamt Rosenheim: Umsetzung ⚪ | Transparenz ⭐ | Öffentlich derzeit kein ausreichender Nachweis auffindbar
LMU München: Umsetzung 🟡/⚪ | Transparenz ⭐⭐ | Strukturen und Aktivitäten erkennbar; aktueller Gesamtstand nicht eindeutig feststellbar
* Die grüne Bewertung beruht hier wesentlich auf dem zentralen Monitoring der Bundesregierung und nicht auf einem öffentlich zugänglichen aktuellen Einzelbericht des jeweiligen Ministeriums.
Das überraschende Ergebnis
Unser Pilotcheck liefert keinen Beleg dafür, dass die untersuchten Bundesministerien heute maßenhaft gegen § 5 ArbSchG verstoßen.
Das wäre eine unzulässige Schlussfolgerung.
Im Gegenteil:
Für die Bundesverwaltung existieren inzwischen klare Vorgaben zur regelmäßigen Durchführung. Das Monitoring der Bundesregierung bewertet die entsprechende Maßnahme als vollständig umgesetzt.
Das ist zunächst eine gute Nachricht.
Doch unser Check zeigt ein anderes Problem:
Der Staat erfüllt möglicherweise seine Pflicht – aber der Bürger kann es häufig kaum überprüfen.
Bei mehreren Bundesministerien konnten wir öffentlich nicht ohne Weiteres feststellen:
- Wann fand die letzte Gefährdungsbeurteilung statt?
- Welche Bereiche wurden untersucht?
- Welche Belastungen wurden festgestellt?
- Welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet?
- Und wurde anschließend geprüft, ob diese Maßnahmen tatsächlich funktionieren?
Genau hier beginnt das Transparenzproblem.
Es geht auch anders
Besonders positiv fallen in unserer Pilotanalyse die Landeshauptstadt München und die Bundesagentur für Arbeit auf.
Hier wird nicht lediglich erklärt, dass man Arbeitschutz und psychische Gesundheit ernst nehme.
Das Verfahren selbst wird nachvollziehbarer.
Gerade München beschreibt die Gefährdungsbeurteilung als fortlaufenden Prozess: Belastungen werden ermittelt, Maßnahmen entwickelt und anschließend überprüft.
Das ist aus unserer Sicht Best Practice.
Transparenz ist also möglich – wenn der öffentliche Arbeitgeber sie will.
Der historische Vergleich macht nachdenklich
Zwischen 2015 und 2017 überprüfte die Unfallversicherung Bund und Bahn 94 Bundesministerien, nachgeordnete Behörden und Behördenteile.
Das damalige Ergebnis war ernüchternd:
- Nur 4,3 Prozent hatten die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung vollständig umgesetzt.
- Weitere 17 Prozent hatten sie weitgehend umgesetzt.
- Bei 51 Prozent gab es lediglich Planungen beziehungsweise erste Schritte.
- Und bei 27,7 Prozent war sie überhaupt nicht umgesetzt.
Das bedeutet:
Mehr als drei Viertel hatten die Aufgabe damals noch nicht vollständig erledigt.
Seitdem hat sich offensichtlich einiges verändert.
Das ist anzürkennen.
Aber gerade deshalb wäre es interessant, die Entwicklung transparent und für jede Behörde nachvollziehbar zu dokumentieren.
Das Problem betrifft nicht nur Behörden
Aktuelle Daten aus der Gemeinsamen Deutschen Arbeitschutzstrategie zeigen, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung auch insgesamt noch keineswegs selbstverständlich ist.
Nicht jeder Arbeitgeber führt überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung durch.
Und selbst wenn eine solche durchgeführt wird, werden psychische Belastungen nicht immer angemessen berücksichtigt.
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage:
Wie überzeugend kann der Staat von privaten Arbeitgebern die Umsetzung verlangen, wenn er nicht gleichzeitig größtmögliche Transparenz über die eigene Umsetzung herstellt?
KI-unterstützte Recherche · Quellen redaktionell geprüft · Bewertung durch quo vadis Deutschland
Was wäre vernünftig?
Gesetzliche Umsetzung verbessert – aber Transparenz bleibt das eigentliche Problem. Der Staat sollte vorleben, was er von privaten Arbeitgebern verlangt.
Fazit
🟢 Gesetzliche Umsetzung: deutlich besser als früher.
🟡 Nachvollziehbarkeit: sehr unterschiedlich.
🔴 Transparenz: teilweise erheblicher Verbesserungsbedarf.
Unser Pilotcheck zeigt damit etwas anderes als ursprünglich erwartet.
Wir fanden keine belastbare Grundlage für eine pauschale Anklage:
„Der Staat hält seine eigenen Gesetze nicht ein.“
Aber wir fanden genügend Gründe für eine andere Kritik:
Der Staat verlangt Transparenz und Nachweise von Unternehmen – bei sich selbst könnte er transparenter sein.
Dabei wäre die Lösung ausgesprochen einfach.
Jeder öffentliche Arbeitgeber könnte einmal jährlich fünf Angaben veröffentlichen:
- Letzte GB Psyche: Datum/Jahr
- Einbezogene Bereiche: Umfang
- Wesentliche Belastungsfelder: anonymisierte Zusammenfaßung
- Abgeleitete Maßnahmen: wichtigste organisatorische Veränderungen
- Wirksamkeitskontrolle: durchgeführt / geplant / Ergebnis
Keine persönlichen Gesundheitsdaten. Keine Namen. Keine vertraulichen Mitarbeiterinformationen.
Nur der Nachweis, dass der gesetzlich vorgesehene Prozess tatsächlich gelebt wird.
Ausgangspunkt dieses Beitrags ist eine eigenständige Recherche von quo vadis Deutschland auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen der untersuchten Institutionen sowie Daten der Gemeinsamen Deutschen Arbeitschutzstrategie (GDA). Der Beitrag wurde von quo vadis Deutschland eigenständig formuliert, strukturiert, kommentiert und eingeordnet.